1. Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermittlungsverträge, welche mit der Vermando AG (im Folgenden „Vermittler“ genannt) abgeschlossen werden. Sie regeln die Rechte und Pflichten für das Verhältnis zwischen dem Vermittler und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Partner“ genannt), wobei der Vermittler dem Partner die Kontaktdetails von abschlussinteressierten Nachfragern von Produkten und Dienstleistungen des Partners (Nachfragerprofil) übermittelt.
Im Falle eines Widerspruches zwischen den Bestimmungen dieser AGB und den Bestimmungen eines gestützt darauf abgeschlossenen Vermittlungsvertrages gehen die Bestimmungen des Vermittlungsvertrages jenen der AGB vor.
Diese AGB gelten auch dann, wenn in einem Vertrag oder sonstigen Dokument des Partners auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird; letztere werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.
2. Leistung des Vermittlers
2.1 Gewinnen der Nachfragerprofile
Der Vermittler betreibt und bewirbt themenspezifische Webseiten und Anwendungen, über die Nachfrager nach ausgewählten Produkten und Dienstleistungen suchen können. Dort erfasst der Vermittler die Bedürfnisse der Nachfrager und bereitet sie strukturiert in einem Datenblatt (Nachfragerprofil) auf.
Der Vermittler kann jederzeit seine Webseiten umgestalten, schliessen oder weitere Seiten erstellen. Es steht im frei, verschiedene online und offline Werbeaktivitäten zu unternehmen, um Interessenten für die beworbenen Produkte und Dienstleistungen zu finden.
2.2 Prüfen der Nachfragerprofile
Der Vermittler prüft, soweit wie möglich, die vom Nachfrager auf der Webseite eingegebenen Daten auf Echtheit sowie das tatsächliche Interesse an dem Erwerb der gesuchten Produkte und Dienstleistungen. Diese Prüfung kann per Telefon oder E-Mail erfolgen. Aufgrund des begrenzten Informationsflusses durch den Nachfrager, kann es trotz der durchgeführten Prüfung vereinzelt zu ungenauen Ergebnissen kommen. Der Vermittler garantiert letztlich keine Vollständigkeit oder Echtheit der Nachfragerprofile. Im Falle, dass es sich um eindeutig fehlerhafte oder unerreichbare Nachfragerprofile handelt hat der Partner einen Anspruch auf eine Rückerstattung der Vermittlungsgebühr (dieser Anspruch ist in Abschnitt 5 geregelt). Der Vermittler hat insbesondere auch keine Pflicht, für den Partner aktiv Nachforschungen über Risiken, die in der Sphäre des Nachfragers liegen (z.B. dessen Zahlungsfähigkeit), vorzunehmen.
2.3 Weiterleiten der Nachfragerprofile (Übermittlung der Kontaktdetails)
Der Vermittler leitet die Nachfragerprofile an ausgesuchte Partner weiter. Dabei greift der Vermittler auf registrierte Partner zurück, welche beim Vermittler vorgängig ein Leistungsprofil hinterlegt, und einen Vermittlungsvertrag unterzeichnet haben. Die Zuteilung erfolgt nach dem im Vermittlungsvertrag definierten Aktionsradius, Leistungsumfang und qualitativen Kriterien. Die Vermittlung von Nachfragerprofilen an den Partner findet maximal in dem Umfang des vorab vereinbarten Monatsbudgets des Partners statt (geregelt im Vermittlungsvertrag). Der Vermittler ist frei nach weiteren internen Kriterien die Nachfragerprofile auch anderen Partnern zu verteilen (keine Exklusivität). Der Partner verpflichtet sich Nachfragerprofile im schriftlich vereinbarten Budgetrahmen abzunehmen (dafür wird ein Vermittlungsvertrag geschlossen). Der Vermittlungsvertrag legt dabei eine monatliche Ausgabenobergrenze fest (Budgetrahmen). Im Vermittlungsvertrag ist definiert, welche Nachfragerprofile der Partner erhalten möchte (Aktionsradius und Leistungsumfang).
Eine Anfrage des Nachfragers beim Vermittler stellt eine unverbindliche Aufforderung des Nachfragers dar, ihm ein oder mehrere Angebote von Partnern zu vermitteln bzw. zu unterbreiten. Dabei handelt es sich um keine bindende Vertragserklärung. Der Nachfrager ist nach Unterbreitung von Angeboten frei, ob und an welchen Partner er einen Auftrag vergibt.
Der Vermittler stellt dabei sicher, dass die definierten Auswahlkriterien der Partner berücksichtigt werden und dass die Nachfragerprofile an max. zwei weitere Partner weitergeleitet werden.
Mit der elektronischen Übermittlung der Nachfragerprofile sind sämtliche Leistungen des Vermittlers vollständig erbracht dadurch wird die Vermittlungsgebühr gemäss Abschnitt 4 fällig.
2.4 Auswahl der Partner
Der Vermittler prüft die Partner gemäss verschiedenen Qualitätsstandards. Er hat das Recht, Partner, welche diese Standards nicht erfüllen, zurückzuweisen. Zudem behält sich der Vermittler das Recht vor, Bewertungen von den Nachfragern bezüglich der ausgeführten Arbeiten einzuholen. Sollte die Qualität der Leistungsausführung nicht den Standards entsprechen, so kann der Partner von der Vermittlung ausgeschlossen und der Vermittlungsvertrag vom Vermittler fristlos aufgelöst werden.
Der Vermittler übernimmt neben der Datenprüfung (Ziff. 2.2) ausschliesslich die Kontaktvermittlung zwischen Interessenten und Partnern (Ziff. 2.3) (Interessenten-Nachweis). Weitere Pflichten hat der Vermittler keine. Es wird insbesondere weder das Zustandekommen des angefragten Vertragsschlusses über den Kauf von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen, noch eine Vertragsdurchführung durch den Vermittler geschuldet. Etwaige Vertragsschlüsse für die Erbringung von Dienstleistungen und den Kauf von Produkten erfolgen nur zwischen den möglicherweise beteiligten Partnern und Interessenten.
3. Leistung des Partners
Der Partner ist verpflichtet, innerhalb von spätestens drei Werktagen nach Erhalt des Nachfragerprofils vom Vermittler Kontakt mit dem Nachfrager aufzunehmen, mit dem Ziel, diesem ein kostenloses Angebot für die Leistungserfüllung zu unterbreiten. Dafür kann er sich telefonisch oder Vorort (insoweit dies der Nachfrager wünscht), weitere Informationen einholen und sein Angebot ausführlich erläutern. Der Partner sorgt dafür dem Nachfrager möglichst innerhalb von fünf Werktagen nach der ersten Kontaktaufnahme direkt ein kostenloses Angebot zu unterbreiten.
Nachfragerprofile werden vom Vermittler an die im Vermittlungsvertrag hinterlegte E-Mailadresse des Partners übermittelt. Der Partner hat dafür zu sorgen, dass das E-Mailpostfach technisch funktioniert und die Nachfragerprofile empfangen werden können (z. B. nicht in den Spam-Ordner gelangen oder das Postfach überfüllt ist). Der Partner stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugang zu dem hinterlegten E-Mailpostfach haben und die geltenden datenrechtlichen Bestimmungen jederzeit eingehalten werden.
4. Vergütung
Der Partner bezahlt dem Vermittler pro übermitteltes Nachfragerprofil eine Vermittlungsgebühr. Die Höhe der Vermittlungsgebühr wird durch das angefragte Auftragsvolumen des Nachfragers bestimmt und ist in einer Vergütungstabelle definiert, welche im Vermittlungsvertrag aufgeführt ist.
Der Vermittler ist bestrebt, dem Partner die vorgesehene Menge an zu übermittelnden Nachfragerprofilen pro Monat zur Verfügung zu zustellen. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Je nach Marktlage, Aktionsradius und angegebenem Leistungsumfang, kann es vorkommen, dass die gewünschte Menge an Nachfragerprofilen nicht vermittelt werden kann. Der Partner hat keinen Anspruch auf den Erhalt einer bestimmten (Mindest-)Anzahl an Nachfragerprofilen. Der Partner muss allerdings auch nur die Menge an Nachfragerprofilen bezahlen, welche er im jeweiligen Monat vom Vermittler tatsächlich zugestellt bekommen hat.
Der Vermittler hat das Recht, die Höhe der Vermittlungsgebühr jederzeit zu ändern. Die Änderung muss dem Partner 10 Werktage im Voraus kommuniziert werden (per E-Mail ist ausreichend). Dieser hat dann das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu beenden. Mögliche offene Rechnungen nach dem alten Gebührensatz sind dann vom Partner noch bis zum Tag der Kündigung zu begleichen.
Die Vermittlungsgebühr wird dem Partner monatlich zum Ende des Monates per E-Mail in Rechnung gestellt. Diese ist vom Partner innerhalb von 30 Tagen zu begleichen.
Ohne gegenteilige Vereinbarung im Vermittlungsvertrag ist die Mehrwertsteuer in der Vermittlungsgebühr nicht enthalten. Alle allfällig weiteren in- und ausländischen, direkten oder indirekten Steuern, insbesondere ausländische Mehrwertsteuern, werden ausschliesslich vom Partner getragen.
5. Eindeutig fehlerhafte oder unerreichbare Nachfragerprofile
Dem Partner ist bewusst, dass weitere Partner dem Nachfrager Angebote unterbreiten können und dass der Nachfrager keine Verpflichtung eingeht, eines der Angebote anzunehmen. Kommt zwischen dem Nachfrager und dem Partner aus irgendwelchen Gründen kein Vertragsverhältnis zu Stande, so ist dies kein Grund für einen Rücktritt des Partners vom Vermittlungsvertrag und die Vermittlungsgebühr für dieses und künftig übermittelte Nachfragerprofile bleibt geschuldet.
Im Falle, dass nachweislich ein falsches Nachfragerprofil, d.h. eines aus einem anderen, als dem vereinbarten Aktionsradius oder Leistungsprofil, versendet wurde, so wird dem Partner die Vermittlungsgebühr für diese falsche Vermittlung nicht in Rechnung gestellt bzw., falls er diese bereits bezahlt hat, zurückerstattet. Im Fall, dass es sich um ein Kontaktdatenprofil mit falschen Kontaktdaten handelt und sich das Nachfragerprofil als vollständig unbrauchbar herausstellt (z.B. falsche Telefonnummer und E-Mail-Adresse), wird die Vermittlungsgebühr ebenfalls nicht in Rechnung gestellt bzw. zurückerstattet.
6. Laufzeit
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Partner und dem Vermittler ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, unbefristet. Der Vermittlungsvertrag kann vorbehältlich Art. 404 OR von beiden Parteien jederzeit ohne die Nennung eines Grundes und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendermonats beendet werden (Mitteilung per E-Mail genügt).
7. Geheimhaltung und Datenschutz
Vorbehaltlich gesetzlicher Auskunfts- und/oder Aufklärungspflichten behandeln die Vertragsparteien alle Tatsachen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Die Vertraulichkeit bleibt nach Beendigung des Vermittlungsvertrages bestehen.
Der Partner darf die Kontaktdaten nur im Zusammenhang mit dem übermittelten Nachfragerprofil (Produkt- bzw. Dienstleistungsanfrage) und ausschliesslich mit Blick auf die Erstellung und allfällige Abwicklung eines entsprechenden Angebots verwenden. Dem Partner ist strengstens untersagt die Daten an Dritte weiter zu reichen oder zu verkaufen.
Für Nachfrager aus der Schweiz erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung nach den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
8. Gewährleistung und Haftung
Der Partner sorgt für die Einhaltung dieser AGB und leistet Gewähr dafür, dass seine angebotenen und allfällig ausgeführten Leistungen in sachlicher wie auch in rechtlicher Hinsicht einwandfrei sind und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
Für schuldhaft herbeigeführte Personen- und Sachschäden, sowie für jede Art von Schäden, die grobfahrlässig oder absichtlich herbeigeführt wurden, haftet der Partner oder dessen Hilfsperson in unbeschränkter Höhe.
Die Haftung des Vermittlers aus dem Vermittlungsvertrag ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Vermittler ist in Bezug auf das vom Partner dem Nachfrager unterbreitete Angebot zudem nicht Vertragspartei. Er haftet daher insbesondere nicht für allfällige Schäden, welche sich aus den von ihm an den Partner vermittelten Nachfragerprofilen, einem vom Partner erstellten Angebot und/oder allfällig daraus resultierender Verträge zwischen dem Nachfrager und dem Partner ergeben. Der Partner hält den Vermittler für allfällige Ansprüche eines Nachfragers auf erstes Verlangen vollständig schad- und klaglos.
9. Änderungen der AGBs
Der Vermittler kann diese AGBs jederzeit und ohne die Nennung von Gründen anpassen. Diese Anpassungen müssen den Partnern per E-Mail oder Brief 10 Tage im Voraus bekannt gemacht werden. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Partner nicht innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Mitteilung unter detaillierter Angabe der Gründe widerspricht.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, bleibt davon die Gültigkeit und Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Vermittler und dem Partner untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist 9100 Herisau, Schweiz.
Herisau, den 01.02.2016