Förderung für Fenster & Türen

Alte Fenster sind häufig die grösste Wärmeschwachstelle eines Gebäudes. In der Schweiz lohnt sich der Fensterersatz besonders: Energieeinsparungen, erhöhter Wohnkomfort und kantonale Förderbeiträge machen die Investition attraktiv. Dieser Ratgeber fasst alle relevanten Fakten zu Kosten, Fenstertypen, Förderung und Planung zusammen.

Wie viel Förderung erhalte ich für Fenster & Türen in der Schweiz?

CHF 30–50 pro m² Fensterfläche bei Dreifachverglasung mit Uw ≤ 1.0 W/m²K

Förderfakten: Fenster & Türen

Durchschnittliche Kosten pro Fenster

CHF 600–1'500 (Kunststoff, inkl. Einbau) CHF 900–3'000 (Holz / Holz-Metall) CHF 10'000–40'000 für ein Einfamilienhaus (ca. 15 Fenster)

Kantonale Förderung (Gebäudeprogramm)

CHF 30–50 pro m² Fensterfläche bei Dreifachverglasung mit Uw ≤ 1.0 W/m²K

Lebensdauer

30–40 Jahre (Kunststoff & Holz-Metall) 25–35 Jahre (Holzfenster, mit Pflege) 40+ Jahre (Aluminium)

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Kosten für den Fensterersatz gelten als werterhaltende Unterhaltskosten und sind in der Regel vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar

Förderung & Zuschüsse für Fenster & Türen in der Praxis

Je nach Gewerk und Kanton stehen unterschiedliche Förderprogramme und Bedingungen zur Verfügung:

SystemFörderungBonusVoraussetzungen
Kunststofffenster mit Dreifachverglasung (Uw ≤ 1.0)CHF 30–40/m²+CHF 5/m² bei GEAK A/BFördergesuch vor Baubeginn, Uw-Nachweis des Herstellers
Holz-Metall / Holzfenster mit DreifachverglasungCHF 35–50/m²+CHF 5/m² bei GEAK A/BFördergesuch vor Baubeginn, Uw-Nachweis, Fachmontage
Kombination Fenster + FassadendämmungCHF 40–80/m²KantonsabhängigGleichzeitige Massnahmen, kombiniertes Gesuch einreichen
Dachflächenfenster & OberlichterJe nach KantonNur für energierelevante Massnahmen, Uw-Nachweis erforderlich
Wichtig: Allfällige Fördergesuche müssen immer vor der Auftragserteilung eingereicht werden – nachträgliche Gesuche werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

Förderung & Steuervorteile für Fenster & Türen: In 5 Schritten zum Ziel

Der folgende Ablauf stellt sicher, dass Sie keine Förder- oder Steuervorteile verpassen:

GEAK-Ausweis beantragen (optional)

Ein GEAK-Plus-Ausweis hilft, alle energetischen Massnahmen zu priorisieren und erhöht in vielen Kantonen den Förderbeitrag. Die Analyse selbst kann mit bis zu CHF 1'500 bezuschusst werden.

Offerten mit Uw-Wert anfordern

Verlangen Sie von Fensterbauern explizit den Uw-Wert (Gesamtfenster), nicht nur den Ug-Wert (Glas). Nur der Uw-Wert ist für die Förderung massgebend.

Fördergesuch online einreichen

Das Gesuch wird auf dem kantonalen Förderportal (z.B. dasgebaeudeprogramm.ch) zwingend vor Auftragserteilung eingereicht.

Zusage abwarten

Die Bearbeitungszeit beträgt 2–6 Wochen. Erst nach der Förderzusage darf der Werkvertrag unterzeichnet werden.

Einbau & Nachweis einreichen

Nach dem Einbau übermitteln Sie Rechnung und Herstellernachweis (Uw-Wert-Zertifikat) an die Förderstelle. Die Auszahlung erfolgt kurz darauf.

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Steuereffekt bei Fenster & Türen: So ziehen Sie die Restkosten ab

Werterhaltende Investitionen in Ihre Liegenschaft sind steuerrechtlich privilegiert:

  • Abzugsfähigkeit: Die Investitionskosten abzüglich allfälliger Fördergelder können als werterhaltende Unterhaltskosten vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Progression brechen: In manchen Kantonen können die Kosten auf zwei aufeinanderfolgende Steuerperioden aufgeteilt werden.
  • Beispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 und einer Nettoinvestition von CHF 20'000 sparen Sie bis zu CHF 5'000 an Steuern.

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Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein Fensterersatz?

Fenster sind veraltet, wenn sie undicht sind, beschlagen (Tauwasser zwischen den Scheiben) oder mehr als 30 Jahre alt sind. Zweifachverglaste Fenster aus den 1990er-Jahren haben oft einen Uw-Wert von 2.5–3.0 W/m²K – das ist dreimal mehr Wärmeverlust als bei moderner Dreifachverglasung.

Was kostet der Fensterersatz für ein ganzes Haus?

Ein Einfamilienhaus mit 12–18 Fenstern kostet bei Kunststofffenstern CHF 10'000–22'000, mit Holz-Metall-Fenstern CHF 20'000–40'000 (inkl. Einbau, exkl. Gerüst und Nebenarbeiten). Abzüglich Förderung und Steuerabzug reduziert sich die effektive Belastung deutlich.

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster?

Das Gebäudeprogramm fördert Fenster mit Uw ≤ 1.0 W/m²K mit CHF 30–50 pro m² Fensterfläche. Ein Einfamilienhaus mit 30 m² Fensterfläche erhält so CHF 900–1'500. Zusätzlich sind steuerliche Abzüge als werterhaltende Unterhaltskosten möglich.

Welchen Uw-Wert sollte ein modernes Fenster haben?

Für Sanierungen wird heute ein Uw-Wert von 0.8–1.0 W/m²K empfohlen (Dreifachverglasung). Fenster mit Uw > 1.1 W/m²K sind in vielen Kantonen beim Neubau nicht mehr zulässig. Für Passivhäuser sind Werte unter 0.6 W/m²K möglich.

Brauche ich für den Fensterersatz eine Baubewilligung?

In den meisten Kantonen ist der 1:1-Ersatz (gleiche Grösse, gleiche Position) bewilligungsfrei. Sobald Sie die Fensteröffnung vergrössern, die Anzahl Fenster ändern oder die Fassade optisch stark verändern, ist ein Baugesuch erforderlich. Fragen Sie vorab bei Ihrer Gemeinde nach.

Lässt sich Dreifachverglasung nachträglich einsetzen?

Vereinzelt ist ein reiner Glasersatz möglich, sofern der Rahmen noch in gutem Zustand ist. Dies lohnt sich jedoch nur bei Rahmen jünger als 15–20 Jahre. In den meisten Fällen rentiert der Komplettaustausch von Rahmen und Glas mehr.

Was ist der Unterschied zwischen Schall- und Wärmeschutzfenstern?

Wärmeschutzfenster sind auf einen tiefen Uw-Wert optimiert. Schallschutzfenster verwenden dickere oder asymmetrische Glasaufbauten und erzielen Rw-Werte von 36–52 dB. Moderne Dreifachverglasungen bieten oft beides – fragen Sie explizit nach der Schallschutzklasse.

Wie lange dauert die Installation neuer Fenster?

Ein erfahrenes Team baut 4–6 Fenster pro Tag ein. Ein Einfamilienhaus mit 15 Fenstern ist in 2–4 Tagen fertiggestellt. Inklusive Anlieferungszeit und Terminplanung sollten Sie 4–8 Wochen Vorlauf einplanen.

Kann ich den Steuerabzug für Fenster geltend machen?

Ja. Kosten für den werterhaltenden Ersatz von Fenstern können vollständig als Unterhaltskosten deklariert werden. Falls die Fenster gleichzeitig vergrössert werden (Wertvermehrung), ist nur der werterhaltende Anteil abziehbar. Ihr Steuerberater hilft bei der korrekten Aufteilung.

Wie vergleiche ich Fensterangebote richtig?

Achten Sie darauf, dass alle Offerten denselben Uw-Wert, dieselbe Verglasung (z.B. Dreifach) und denselben Einbauumfang (inkl. Anschlussfugen, Fensterbänke, Entsorgung) ausweisen. HausHeld vermittelt bis zu drei geprüfte Fensterbauer kostenlos und unverbindlich.

Über den Experten

HH
HausHeld Expertenteam

Fenster & Gebäudehülle

Das HausHeld-Expertenteam setzt sich aus erfahrenen Fensterbauern, Gebäudehüllefachleuten und Energieberatern zusammen. Alle Angaben werden regelmässig auf Aktualität geprüft.

Letzte Aktualisierung: Juli 2026

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