Elektrokontrolle Schweiz: Ablauf, Pflichten & Sicherheitsnachweis 2026
Die periodische Elektrokontrolle ist in der Schweiz alle 20 Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Diese Seite erklärt, was bei der Prüfung geprüft wird, wie der Ablauf ist und was passiert, wenn Mängel gefunden werden – damit Sie bestens vorbereitet sind.
Auf dieser Seite
Kurzantwort: Was ist die periodische Elektrokontrolle in der Schweiz?
Die periodische Elektrokontrolle ist eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfung der elektrischen Anlage durch einen akkreditierten, vom ESTI unabhängigen Kontrolleur. Sie findet alle 20 Jahre statt (bei Eigenheimen) bzw. alle 10 Jahre (bei Mietobjekten). Das Ergebnis ist der Sicherheitsnachweis (SiNa) – ohne ihn kann die Liegenschaft nicht verkauft und der Netzanschluss nicht erneuert werden.
Zum detaillierten Vergleich →Die drei Prüfungsszenarien im Überblick
Je nach Anlass und Gebäudezustand gibt es drei typische Prüfungsszenarien.
Periodische Kontrolle (Pflicht)
Die periodische Kontrolle nach NIV Art. 36 ist für alle elektrischen Anlagen in der Schweiz vorgeschrieben: Eigenheime alle 20 Jahre, Mietobjekte alle 10 Jahre, Industrie und Gewerbe alle 5 Jahre.
Kosten: CHF 300–600 für ein EFH. Protokoll (SiNa) wird direkt dem Netzbetreiber gemeldet.
Wichtig: Den Kontrolleur beauftragt der Eigentümer – der eigene Elektriker darf die eigene Installation nicht selbst abnehmen.
Elektrokontrolle anfragen →Kontrolle vor Immobilienverkauf
Beim Verkauf einer Liegenschaft ist ein gültiger Sicherheitsnachweis (SiNa) Pflicht. Viele Notare und Käufer verlangen diesen vor Vertragsunterzeichnung. Ein abgelaufener SiNa verzögert den Verkauf erheblich.
Timing: Beauftragen Sie die Kontrolle mindestens 4–8 Wochen vor dem geplanten Verkauf, um allfällige Mängelbehebungen einplanen zu können.
Kosten: Wie periodische Kontrolle: CHF 300–600 + eventuelle Mängelbehebung.
Elektrokontrolle vor Verkauf anfragen →Abnahme nach Umbau / Neuinstallation
Nach jeder wesentlichen Änderung der elektrischen Anlage muss der installierenden Elektriker eine Prüfung nach NIBT Abschnitt 6 durchführen und ein Prüfprotokoll ausstellen. Dies ist eine Pflicht des Installationsbetriebs, keine separate Elektrokontrolle.
Abgrenzung: Prüfprotokoll = Nachweis des Elektrikers. Sicherheitsnachweis (SiNa) = Nachweis des unabhängigen Kontrolleurs. Beides ist wichtig!
Kosten: Im Installationsauftrag enthalten oder CHF 80–200 extra.
Elektriker mit Prüfprotokoll anfragen →Ablauf einer Elektrokontrolle – Schritt für Schritt
So läuft eine periodische Kontrolle für ein EFH ab:
1. Terminvereinbarung mit akkreditiertem Kontrolleur
Der Eigentümer beauftragt einen vom ESTI akkreditierten, von der Installationsfirma unabhängigen Kontrolleur. Die Liste der akkreditierten Kontrolleure ist auf esti.admin.ch. Reservieren Sie 2–4 Wochen Vorlaufzeit.
2. Inaugenscheinnahme und Messungen
Der Kontrolleur prüft visuell alle sichtbaren Komponenten (Verteilerkasten, Steckdosen, Leitungseinführungen, Nassräume) und misst: Isolationswiderstand aller Leiter, Schutzleiterwiderstand, Auslösestrom der FI-Schutzschalter, Kurzschlussströme. Dauer: 2–4 Stunden für ein EFH.
3. Sicherheitsnachweis (SiNa) ausstellen
Sind keine Mängel vorhanden, stellt der Kontrolleur sofort den Sicherheitsnachweis (SiNa) aus und meldet diesen dem lokalen Netzbetreiber. Der SiNa enthält: Datum, Anlagenbeschreibung, Messwerte und Gültigkeitsdauer (20 Jahre).
4. Mängelbericht und Frist zur Behebung
Werden Mängel gefunden: leichte Mängel müssen innerhalb von 12 Monaten behoben werden, schwere Mängel (Sicherheitsgefahr) sofort. Nach Behebung führt der Kontrolleur eine Nachtragskontrolle durch und stellt dann den SiNa aus.
Häufige Mängel bei Altbauten
Diese Mängel treten bei Kontrollen in Schweizer Altbauten besonders häufig auf:
Fehlendem FI-Schutzschalter ist der häufigste schwere Mangel bei Altbauten. Er muss sofort behoben werden – und schützt danach zuverlässig vor lebensgefährlichem Stromschlag.
- Fehlender FI-Schutzschalter (RCD): Vor ca. 1990 eingebaute Anlagen haben oft keinen FI. Nachrüstung im Verteilerkasten: CHF 150–400.
- Fehlender Schutzleiter (PE): Anlagen vor 1980 verwenden oft PEN-Leiter statt getrennter PE. Vollständige Sanierung erforderlich: CHF 2'000–8'000+.
- Überlastete Leitungen / veraltete Querschnitte: Alte 1.5 mm²-Leitungen für Steckdosen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Einzelne Kreise sanieren: CHF 400–800 pro Kreis.
- Ungeeignete Installationen in Nassräumen: Steckdosen ohne IP44, fehlende Schutzleiter im Bad – Nachrüstung pro Raum: CHF 300–800.
- Offene Abzweigdosen, fehlende Blinddeckel: Einfach zu beheben: CHF 50–200 Gesamtaufwand.
Fachbetriebe nach Region
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Häufige Fragen
Wer darf die Elektrokontrolle in der Schweiz durchführen?
Die periodische Elektrokontrolle muss durch einen vom ESTI akkreditierten, unabhängigen Kontrolleur durchgeführt werden. Der eigene Installateur darf seine eigene Arbeit nicht abnehmen. Die Liste aller akkreditierten Kontrollstellen und Elektrokontrolleure ist auf esti.admin.ch abrufbar.
Was passiert wenn ich die Elektrokontrolle nicht durchführe?
Eine fehlende oder abgelaufene Elektrokontrolle (kein gültiger SiNa) hat folgende Konsequenzen: Die Liegenschaft kann nicht verkauft werden (Notariatspflicht). Der Netzanschluss kann nicht erneuert oder angepasst werden. Bei einem Brandschaden aus elektrischer Ursache kann die Gebäudeversicherung die Leistung kürzen oder verweigern.
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsnachweis (SiNa) und Prüfprotokoll?
Das Prüfprotokoll stellt der Elektriker nach Abschluss seiner eigenen Installationsarbeiten aus (Eigenprüfung nach NIBT Abschnitt 6). Der Sicherheitsnachweis (SiNa) wird vom unabhängigen Kontrolleur ausgestellt und gilt als amtlicher Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber. Beides ist wichtig und ergänzt sich.
Wie lange im Voraus muss ich die Elektrokontrolle planen?
Planen Sie 4–8 Wochen Vorlaufzeit ein. Bei Mängeln kann die Nachtragskontrolle weitere 2–4 Wochen dauern. Wenn Sie die Liegenschaft verkaufen wollen, beauftragen Sie die Kontrolle 2–3 Monate vor dem geplanten Verkaufstermin.
Muss der Vermieter die Elektrokontrolle durchführen oder der Mieter?
Der Eigentümer (Vermieter) ist für die periodische Elektrokontrolle und die Mängelbehebung verantwortlich und trägt die Kosten. Das Intervall bei Mietobjekten beträgt 10 Jahre. Der Mieter muss dem Kontrolleur Zugang zur Wohnung gewähren.
Was kostet die Mängelbehebung nach einer Elektrokontrolle?
Das hängt von den gefundenen Mängeln ab. Kleine Mängel (offene Dosen, fehlende Blinddeckel): CHF 100–300. Mittlere Mängel (fehlende FI-Schutzschalter, einzelne Steckdosen erneuern): CHF 300–1'500. Schwere Mängel (fehlende Schutzleiter in der ganzen Anlage, veraltete Leitungen): CHF 2'000–10'000+.
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Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
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