Förderbeiträge

Energieeffizientes Bauen, vor allem bei Sanierungen, wird von verschiedenen Seiten finanziell unterstützt. Es lohnt sich frühzeitig vor Baubeginn zu prüfen, ob es für die geplanten Massnahmen Fördergelder gibt (Gebäudeprogramm, Kantone, Gemeinden, Banken) und an welche Bedingungen diese gebunden sind.

Übersicht Förderprogramme der Kantone

In den meisten Kantonen werden energetische Erneuerungen und Sanierungen durch Förderbeiträge finanziell unterstützt. Wichtig: In der Regel muss das Gesuch für Fördergelder vor Baubeginn gestellt werden! Doch was müssen Sie sonst noch beachten, damit Sie von einer Förderung von durch den Bund oder den Kanton profitieren können? Hier erhalten Sie genauere Details zu den kantonalen Förderungsprogrammen:

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Kanton AG Kanton AR Kanton AI Kanton BE Kanton BL Kanton BS
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Kanton FR Kanton GE Kanton GL Kanton GR Kanton JU Kanton LU
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Kanton NE Kanton NW Kanton OW Kanton SG Kanton SH Kanton SO
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Kanton SZ Kanton TG Kanton TI Kanton UR Kanton VD Kanton VS
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Kanton ZG Kanton ZH
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Kanton AG Kanton AR Kanton AI
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Kanton BE Kanton BL Kanton BS
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Kanton FR Kanton GE Kanton GL
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Kanton GR Kanton JU Kanton LU
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Kanton NE Kanton NW Kanton OW
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Kanton SG Kanton SH Kanton SO
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Kanton SZ Kanton TG Kanton TI
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Kanton UR Kanton VD Kanton VS
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Kanton ZG Kanton ZH

Unter www.energie-experten.ch finden Sie weitere Informationen sowie eine Übersicht über alle Energie-Förderprogramme der Schweiz inklusive Förderungen von Gemeinden und Banken.

Abzugsmöglichkeit Steuern

Investitionen in energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden (Wärmedämmung, Einsatz erneuerbarer Energien, Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme) können vom steuerbaren Einkommen für die Berechnung der direkten Bundessteuern und je nach Kanton auch von den kantonalen Steuern abgezogen werden. Es kann dabei jedoch nur jener Teil der Kosten abgezogen werden, der selbst getragen wurde. Details dazu finden Sie in der Wegleitung Ihrer Steuererklärung oder bei Ihrem kantonalen Steueramt.

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Abzugsmöglichkeit Steuern

Investitionen in energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden (Wärmedämmung, Einsatz erneuerbarer Energien, Massnahmen zur Rückgewinnung von Wärme) können vom steuerbaren Einkommen für die Berechnung der direkten Bundessteuern und je nach Kanton auch von den kantonalen Steuern abgezogen werden. Es kann dabei jedoch nur jener Teil der Kosten abgezogen werden, der selbst getragen wurde. Details dazu finden Sie in der Wegleitung Ihrer Steuererklärung oder bei Ihrem kantonalen Steueramt.

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