Förderung für Balkon
Ein Balkon erweitert den Wohnraum nach aussen, steigert den Immobilienwert und verbessert die Lebensqualität erheblich. In der Schweiz stehen vier grundlegende Balkonsysteme zur Wahl: der freitragende Vorstellbalkon auf Stützen, der am Gebäude verankerte Anbaubalkon, der eingespannte auskragende Balkon sowie die Renovation eines bestehenden Balkons. Dieser Ratgeber zeigt, welcher Typ für welche Situation taugt, was Material und Einbau kosten und welche Normen und Baubewilligungen eingehalten werden müssen.
Wie viel Förderung erhalte ich für Balkon in der Schweiz?
Stahlkonsolen mit Holzbelag: CHF 7'000–16'000 Stahl-Vollkonstruktion mit Metallgitter: CHF 9'000–20'000 Alu-Konstruktion mit Verbundbelag: CHF 11'000–24'000 Inkl. Wandverankerung, Belag, Geländer (6–12 m²)
Förderfakten: Balkon
Holzkonstruktion (Lärche/Thermoholz): CHF 8'000–18'000 Stahlkonstruktion (verzinkt, pulverbeschichtet): CHF 10'000–22'000 Alu-Profil-Konstruktion: CHF 12'000–25'000 Inkl. Belag, Geländer und Einbau (6–12 m²)
Stahlkonsolen mit Holzbelag: CHF 7'000–16'000 Stahl-Vollkonstruktion mit Metallgitter: CHF 9'000–20'000 Alu-Konstruktion mit Verbundbelag: CHF 11'000–24'000 Inkl. Wandverankerung, Belag, Geländer (6–12 m²)
Betonkragarm (Neubau integriert): CHF 6'000–14'000/m²-Kosten gering Stahlkragarm (Umbau): CHF 15'000–35'000 Statikkosten zusätzlich: CHF 1'500–4'000 Nur bei tragfähiger Betondecke möglich
Neue Abdichtung + Schutzbelag: CHF 120–280/m² Neuer Holzbelag (Lärche): CHF 80–180/m² inkl. Unterkonstruktion Geländertausch (Edelstahl/Glas): CHF 300–900/lm Komplettranierung (8–12 m²): CHF 4'000–12'000
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Förderung & Zuschüsse für Balkon in der Praxis
Je nach Gewerk und Kanton stehen unterschiedliche Förderprogramme und Bedingungen zur Verfügung:
| System | Förderung | Bonus | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Balkon-Ersatz (werterhaltend) | Steuerabzug 100 % | Voller Abzug | Gleichwertiger Ersatz eines bestehenden Balkons, Rechnungen aufbewahren, als Liegenschaftsunterhalt deklarieren |
| Balkonrenovation (Abdichtung, Belag, Geländer) | Steuerabzug 100 % | Voller Abzug | Werterhaltende Renovation; alle Reparatur- und Erneuerungsarbeiten abzugsfähig |
| Neuer Balkon an bestehendem Haus | Kein direkter Steuerabzug | – | Wertvermehrende Neuinstallation ist nicht direkt abzugsfähig; beim Liegenschaftsverkauf als Anlagekosten geltend machen |
| IV/Pro Infirmis – barrierefreier Zugang | CHF 500–6'000 | – | Anpassung für mobilitätseingeschränkte Person; Gesuch vor Baubeginn bei IV-Stelle oder Pro Infirmis einreichen |
Wichtig: Allfällige Fördergesuche müssen immer vor der Auftragserteilung eingereicht werden – nachträgliche Gesuche werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Förderung & Steuervorteile für Balkon: In 5 Schritten zum Ziel
Der folgende Ablauf stellt sicher, dass Sie keine Förder- oder Steuervorteile verpassen:
Massnahme klassifizieren
Handelt es sich um einen Ersatz eines bestehenden Balkons (werterhaltend) oder einen Neubau (wertvermehrend)? Nur werterhaltende Arbeiten sind steuerlich absetzbar. Bei Unsicherheit: Steuerberater oder Steuermerkblatt der Wohngemeinde konsultieren.
Rechnungen und Belege sichern
Alle Rechnungen, Werkverträge, Abnahmeprotokolle und Fotos (Vorher/Nachher) mindestens 10 Jahre aufbewahren. Notwendig für Steuererklärung, Garantieansprüche (5 Jahre nach OR Art. 371) und Liegenschaftsbewertung.
Als Liegenschaftsunterhalt deklarieren
Werterhaltende Balkonarbeiten in der Steuererklärung unter «Liegenschaftsunterhalt» eintragen. Neubau-Balkon als Anlagekosten für die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf dokumentieren.
Barrierefreiheits-Beiträge frühzeitig anfragen
Wer einen barrierefreien Balkonzugang plant, muss das Gesuch bei IV-Stelle oder Pro Infirmis vor Baubeginn einreichen. Nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.
Lassen Sie Ihr Projekt von geprüften Fachbetrieben begutachten – kostenlos und unverbindlich.
Steuereffekt bei Balkon: So ziehen Sie die Restkosten ab
Werterhaltende Investitionen in Ihre Liegenschaft sind steuerrechtlich privilegiert:
- Abzugsfähigkeit: Die Investitionskosten abzüglich allfälliger Fördergelder können als werterhaltende Unterhaltskosten vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Progression brechen: In manchen Kantonen können die Kosten auf zwei aufeinanderfolgende Steuerperioden aufgeteilt werden.
- Beispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100'000 und einer Nettoinvestition von CHF 20'000 sparen Sie bis zu CHF 5'000 an Steuern.
Fachbetriebe nach Region
Geprüfte Fachbetriebe in Ihrer Region:
Häufige Fragen
Was kostet ein neuer Balkon in der Schweiz?
Ein Anbaubalkon (8 m², Stahl, Holzbelag, Edelstahlgeländer) kostet CHF 10'000–18'000 inkl. Einbau. Ein Vorstellbalkon auf Stützen (gleiche Grösse, Holzkonstruktion) CHF 9'000–16'000. Ein auskragender Kragarm im Umbau ab CHF 18'000–35'000. Die Grösse, das Geländer und die Statikanforderungen sind die grössten Kostentreiber.
Brauche ich für einen neuen Balkon eine Baubewilligung?
Ja, in der Regel. Neue Balkone sind in fast allen Schweizer Kantonen baubewilligungspflichtig. Vorlaufzeit: 2–6 Monate. Anfrage beim kommunalen Bauamt vor Beginn der Planung. Grenzabstand, Auskragungsmass und Gebäudeaufstockungen unterliegen der Baukontrolle. Kleinste Überdachungselemente (< 0.5 m²) können bewilligungsfrei sein.
Was ist der Unterschied zwischen Anbaubalkon und Vorstellbalkon?
Ein Anbaubalkon wird durch Konsolanker direkt an der Gebäudeaussenwand befestigt – die Gebäudestruktur trägt mit. Ein Vorstellbalkon steht auf eigenen Stützen (Holz, Stahl oder Alu) und ist strukturell unabhängig vom Gebäude. Anbaubalkon ist für Massivbauten günstiger; Vorstellbalkon ist besser für Holzbauten oder wenn die Fassade nicht angebohrt werden soll.
Kann ich meinen bestehenden Balkon renovieren statt ersetzen?
Oft ja – und günstiger. Eine Balkonrenovation (neue Abdichtung + Belag + Geländer) kostet CHF 4'000–10'000 für 8–12 m². Ein Neubau kostet das 2–3-Fache. Prüfen Sie: Ist die Tragkonstruktion noch intakt? Gibt es Betonabplatzungen oder Bewehrungskorrosion? Falls nur Belag, Abdichtung und Geländer erneuert werden müssen, ist Renovation klar vorzuziehen.
Ist ein Balkon steuerlich absetzbar?
Ja – wenn es sich um den Ersatz oder die Renovation eines bestehenden Balkons handelt. Diese Arbeiten gelten als werterhaltende Liegenschaftsmassnahmen und sind in der Schweizer Steuererklärung vollständig abzugsfähig. Ein erstmals angebauter Balkon (Neubau) ist dagegen wertvermehrend und nicht direkt abzugsfähig. Beispiel: Balkonrenovation CHF 8'000 × 30 % = CHF 2'400 Steuerersparnis.
Welches Material eignet sich am besten für einen Balkon in der Schweiz?
Für Tragelemente: Stahl (verzinkt/pulverbeschichtet) ist günstig und robust; Edelstahl wartungsfrei aber teurer; Alu leicht und langlebig. Für den Belag: Lärche oder Thermoholz (natürlich, 15–25 Jahre bei Pflege); Verbunddielen WPC (20–30 Jahre, wartungsarm); Alu-Roste (sehr langlebig, kalt unter den Füssen). Das Geländer nach SIA 358: Metall, Edelstahl oder Glas.
Wie lange dauert der Einbau eines neuen Balkons?
Planung, Statik und Baubewilligung: 2–5 Monate Vorlaufzeit. Werkstattfertigung: 3–6 Wochen. Montage auf der Baustelle: 1–3 Tage (Anbau- und Vorstellbalkon), 3–7 Tage (Kragarm mit Einschalungsarbeiten). Gesamtprojektdauer ab Entscheid bis Fertigstellung: 4–8 Monate.
Kann ein Balkon mit einer Überdachung kombiniert werden?
Ja. Eine Balkonüberdachung (Glasdach, Aluminium-Vordach, Markise) ist möglich, erfordert aber eine separate Baubewilligungsprüfung. Kombinationsprojekte sind oft günstiger als getrennte Aufträge. Markisen auf Balkonen benötigen keine Baubewilligung (je nach Kanton) und können nachträglich einfach ergänzt werden.
Wie hoch muss das Geländer auf meinem Balkon sein?
Gemäss SIA 358: Mindesthöhe 90 cm bei Absturzhöhen unter 6 m (1. OG), 100 cm ab 6 m Absturzhöhe (2. OG und höher). Freie Öffnungen maximal 12 cm (Kinderschutz). Keine horizontal angeordneten Elemente im unteren Bereich (Kletterhindernis). Bei Terrassen und grossen Balkonen empfehlen viele Gemeinden 100 cm auch im 1. OG.
Wie finde ich einen guten Balkon-Fachbetrieb in der Schweiz?
Suchen Sie nach Metallbau- oder Schlossereifirmen mit Balkon-Referenzprojekten sowie Zimmereien (für Holzbalkone). Verlangen Sie immer eine schriftliche Offerte mit Positionenliste: Tragkonstruktion, Belag, Geländer, Abdichtung, Einbau, Baubewilligungsgebühren und Entsorgung. HausHeld vermittelt bis zu drei geprüfte Balkon-Fachbetriebe kostenlos und unverbindlich.
Über den Experten
Balkontechnik & Aussenbereich
Das HausHeld-Expertenteam verfasst den Wissenshub zusammen mit Experten vom Fach. Alle Angaben werden regelmässig auf Aktualität und Marktkonformität geprüft.
Letzte Aktualisierung: Oktober 2026
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